VERTRÄGE

Kurzinformationen zu aktuellen Verträgen, die der BCH am 23.12.2009 mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) geschlossen hat:

Vergleich zur urheberrechtlichen Vergütungspflicht für PCs gemäß § 54 Absatz 1 UrhG a.F. für die Jahre 2002 bis 2007

  • Der Vergütungssatz für den im Zeitraum 2002 bis 2003 fakturierten PC beträgt 3,15 Euro, für den im Zeitraum 2004 bis 2007 fakturierten PC 6,30 Euro.
  • Mitglieder des BCH haben das Recht diesem Vergleich bis zum 03.06.2010 beizutreten, soweit das Mitglied bis zum gleichen Datum auch dem Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht gemäß §§ 54 ff UrhG für PCs beitritt.

Gesamtvertrag zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht gemäß §§ 54 ff UrhG für PCs

  • Der Vergütungssatz für den PC mit eingebautem Brenner beträgt 13,65 Euro, für den PC ohne eingebauten Brenner 12,15 Euro.
  • Für Mitglieder des BCH, die dem Gesamtvertrag bis zum 03.06.2010 beitreten wird der Gesamtvertrag rückwirkend zum 01.01.2008 wirksam.
  • Die Verwertungsgesellschaften werden rückwirkend zum 1. Januar 2008 Tarife veröffentlichen, die 25% über den vorgenannten Vergütungssätzen liegen.
  • Der Gesamtvertrag ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

BCH verhandelt mit ZPÜ über neuen PC-Gesamtvertrag gültig ab 2011.

13.12.2010 - Am 31.12.2010 läuft der PC-Gesamtvertrag zwischen ZPÜ und BCH aus. Die Parteien sind im Gespräch mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung ab 2011 zu erreichen. Dabei werden die Parteien auch die Vorgaben des EuGH umsetzen müssen.